Seitenbereiche
Inhalt

Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2 Schutzmasken

Mehrwertsteuerbefreiung für FFP2 Schutzmasken

/news/steuernews_fuer_klienten/

Der Nationalrat hat beschlossen, dass die Umsatzsteuer für die Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe von Schutzmasken, die nach dem 22. Jänner 2021 und vor dem 1. Juli 2021 ausgeführt werden bzw. sich ereignen, auf 0% ermäßigt wird.

Hinweis

Dieser Artikel ist auf dem Stand vom 21.1.2021. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 22. Januar 2021

Bild: azyCloud - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihr regionaler Steuerberater in Brunn am Gebirge (Mödling). Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir sie kompetent und individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

PERLOGIS Mag. Franz Harrand Wirtschaftreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.