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Welche Zinsen gelten bei Finanz und Sozialversicherung?

Welche Zinsen gelten bei Finanz und Sozialversicherung?

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Wie bereits berichtet, ist die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig.

Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank (EZB) auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.

Aufgrund einer weiteren Erhöhung der EZB gelten mit Wirksamkeit ab 2.11.2022 nun neu im Bereich der Finanz folgende Zinssätze:

Basiszinssatz 1,38 %
Stundungszinsen 3,38 %
Aussetzungszinsen 3,38 %
Anspruchszinsen 3,38 %
Beschwerdezinsen 3,38 %
Umsatzsteuerzinsen 3,38 %

Für rückständige Sozialversicherungsbeiträge des ASVG gilt ab 1.10.2022 bis 31.12.2022 ein Verzugszinssatz von 3,38 %.

Stand: 28. November 2022

Bild: JD8 - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihr regionaler Steuerberater in Brunn am Gebirge (Mödling). Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir sie kompetent und individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

PERLOGIS Mag. Franz Harrand Wirtschaftreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
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