Seitenbereiche
Inhalt

Voraussetzungen für das Vertreterpauschale für 2020 geändert

Voraussetzungen für das Vertreterpauschale für 2020 geändert

/news/steuernews_fuer_klienten/

In einer Verordnung zum Einkommensteuergesetz ist festgehalten, dass Vertreter bei nicht selbständigen Einkünften 5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens jedoch € 2.190,00 jährlich, anstelle des üblichen Werbungskostenpauschalbetrages von € 132,00 steuerlich geltend machen können.

Als Voraussetzung ist angeführt, dass der Arbeitnehmer ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben muss. Zur Vertretertätigkeit gehören sowohl die Tätigkeit im Außendienst als auch die für konkrete Aufträge erforderliche Tätigkeit im Innendienst. Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden.

Ergänzt wurde nun, dass das oben genannte Pauschale auch anwendbar ist, wenn aufgrund der COVID-19-Krise im Kalenderjahr 2020 nicht mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit im Außendienst verbracht wurde.

Stand: 29. März 2021

Bild: LVDESIGN - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihr regionaler Steuerberater in Brunn am Gebirge (Mödling). Mit unserer langjährigen Erfahrung beraten wir sie kompetent und individuell in allen steuerlichen Angelegenheiten. Kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf Sie!

Erscheinungsdatum:

PERLOGIS Mag. Franz Harrand Wirtschaftreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.